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Altholz (A IV) entsorgen

Durch die Verwendung von Holzschutzmitteln, Farbanstrichen, Beschichtungen, Lasierungen, Bindemittel und Härtern kann es zu einem Eintrag von Schadstoffen in das Holz kommen. In Abhängigkeit von Verwendungszweck und Schadstoffbelastung wird das Holz nach Altholz in vier Kategorien (A I – A IV) eingeteilt. Umso höher die Schadstoffbelastung desto höher ist auch die Einstufung in die Kategorie. In der Regel handelt es sich bei Altholz A IV um alle im Außenbereich verwendeten Hölzer. Diese müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Was gehört alles dazu?

  • Außentüren

  • Bahnschwellen

  • Dachstuhl

  • Fensterholz

  • Gartenmöbel

  • Gartenzäune

  • Holzfachwerk

  • Imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich

Asbest entsorgen

Jan Jensen

Vertrieb andienungspflichtige Abfälle zur Beseitigung

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