Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Ihr Altholz Container ist nur einen Klick entfernt!

Große Mengen an Altholz?

Jetzt Altholz Container im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburg Nord-West bestellen – schnell, zuverlässig, flexibel!

Altholz Container mieten

Zur Abfallart Altholz gehört jedes Holz, dass nicht mehr seinem eigentlichen Verwendungszweck dient und entsorgt werden soll.

Neben Möbeln aus Holz gehört auch Holz aus dem Baubereich (z. B. Paletten und Bauholz) dazu.

Bei der Entsorgung von Holz müssen Sie auf die verschiedenen Kategorien von Altholz achten. Nicht jede Altholz-Art darf über die Restmülltonne oder den Recyclinghof entsorgt werden und auch in unsere Altholz-Container dürfen nicht alle Arten von Altholz rein.

Wissenswert

Holz ist ein natürlicher Rohstoff, der vor allem als Baumaterial, Möbel oder Verpackungsmaterial im privaten und gewerblichen Umfeld genutzt wird. Nach seiner Verwendung wird Holz zu Altholz, das laut Altholzverordnung fachgerecht getrennt, entsorgt und verwertet werden muss.

Warum unsere Altholz Container mieten?

Schnelle Lieferung

Heute bestellen – wir liefern innerhalb von 48 Stunden!

Flexible Abholung

Wunschtermin festlegen oder später bestimmen.

Passende Container-Größen

Von 5 m³ bis 37 m³ – für jede Altholzentsorgung im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburg Nord-West die richtige Wahl.

Einfache Online-Bestellung

Ohne Papierkram, mit wenigen Klicks zum Altholz-Container.

Faire Preise

Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren.

Umweltfreundliche Entsorgung

Fachgerechte und nachhaltige Abfallbehandlung.

So einfach ist der Bestellprozess!

1.

Ihre PLZ eintragen.

2.

Abfallart wählen!

3.

Wann & wo soll abgeholt werden?

4.

Bezahlen, fertig!

Was gehört zur Abfallart Altholz?

Was darf in den Container?


  • Dielen

  • Laminat

  • Massivholz

  • Paletten

  • Parkett

  • Pressspanplatten

  • Regale

  • Schränke

  • Zierbalken

Was darf NICHT in den Container?


  • Bahnschwellen

  • Behandeltes Holz aus dem Außenbereich

  • Fensterrahmen

  • Holz aus Abbruch (z. B. Fachwerk)

  • Jägerzäune

  • Stämme

  • Stubben

  • Verbranntes Holz

  • Wurzeln

Je nach Holzmenge haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Holz zu entsorgen.

  • Kleinstmengen Altholz können über die Restmülltonne entsorgt werden.
  • Altholzmengen bis zum 3 m³ können Sie auf den Recyclinghöfen in Tornesch oder Wedel als Baustellenabfall abgeben. Die Preise für Privatkunden finden Sie auf unserer Website gab-umweltservice.de/preisliste-kreis-pinneberg-privatkunden
  • Bei Altholzmengen ab 3 m³ lohnt sich das Mieten eines Altholz-Containers.

Wichtig! Bitte vermeiden Sie unbedingt, Ihr Altholz zu verbrennen. Beim Verbrennen können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden. Zudem ist es in vielen Fällen verboten, Altholz zu verbrennen. Wird Altholz korrekt entsorgt, kann es gut recycelt werden und schon die Umwelt.

Gewerbliche Abfallerzeuger müssen bei der Abfallart Altholz die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beachten. Mit dem Ziel, geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sieht sie eine Getrenntsammlungspflicht vor. Das anfallende Holz ist demnach möglichst direkt im Betrieb getrennt von anderen Abfallarten zu erfassen, und zwar möglichst sortenrein.

Häufige Fragen

Was gehört zur Altholzkategorie IV und darf dies in den Altholzcontainer?

Zur Altholzkategorie AIV gehören:

  • Außentüren
  • Bahnschwellen
  • Dachstuhl
  • Fensterholz
  • Gartenmöbel
  • Gartenzäune
  • Holzfachwerk
  • Imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich

Altholz AIV darf nicht in den Container und muss als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Warum kann ich mein Altholz nicht einfach verbrennen?

Altholz darf nicht einfach verbrannt werden, weil es oft behandelt wurde und Schadstoffe enthalten kann. Gute Gründe dies nicht zu tun:

  1. Schadstoffbelastung: Altholz kann Lacke, Farben, Lasuren, Leime oder Holzschutzmittel enthalten. Beim Verbrennen entstehen dabei giftige Gase wie Dioxine, Furane oder Schwermetalle.
  2. Gesetzliche Vorschriften: In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es strenge Umwelt- und Abfallgesetze (z. B. die Altholzverordnung), die das Verbrennen von behandeltem Holz außerhalb zugelassener Anlagen verbieten.
  3. Gesundheitsgefahr: Das Einatmen der Rauchgase kann Atemwegserkrankungen, Augenreizungen oder sogar schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen.
  4. Umweltschäden: Die Freisetzung von Schadstoffen belastet die Luft, den Boden und das Grundwasser.
Wie ist der Ablauf einer Containerlieferung?
  • Nach Bestätigung des Liefertermins stellen wir Ihnen den Altholzcontainer am gewünschten Ort auf.
  • Wenn Sie den Container befüllt haben, aber auch gerne schon vorher, stimmen Sie mit uns den Termin für die Abholung Ihres Altholzcontainers ab.
  • Wir holen den Container ab und bringen diesen zur Verwertungsanlage.
  • Dort wird der Altholzcontainer einer Kontrolle unterzogen.
  • Sobald die Kontrolle und Verwiegung des Containers mit dem Altholz erfolgt ist, wird der Container geleert und nochmals kontrolliert.
  • Sollten sich herausstellen, dass sich auch andere Stoffe und Holzarten, als erlaubt (Fremdstoffe) im Container befinden, werden Ihnen diese separat in Rechnung gestellt.
Wie groß muss der Stellplatz / Zufahrtsweg für Altholz Container sein?

Für den Stellplatz eines 5 – 10 m³ Altholzcontainers reicht die Fläche eines Parkplatzes (3 m Breite x 5 m Länge) aus. Wichtig ist, dass auch die Einfahrt / Zufahrt mindestens 3 m breit sein muss, damit der LKW den Container abstellen.

Der LKW benötigt in der Regel 3 PKW Längen Rangierabstand, um den Container rückwärts absetzen zu können. Da kein LKW im rechten Winkel in eine Einfahrt fahren kann, muss ein ausreichender Wenderadius vorhanden sein.

Oberhalb des Containers sollte 5 m Platz sein, damit der Container problemlos gestellt werden kann.

Stellgenehmigung erforderlich?

Wenn Sie auf einer privaten Fläche (z. B. vor Garage, Einfahrt oder Hof) abstellen, so benötigen Sie keine Stellgenehmigung (Sondererlaubnis der Stadt / Kommune). Soll der gemietete Container auf öffentlicher Fläche (d.h. Gehweg, Parkplatz oder gar Straße) abgestellt werden, so benötigen Sie eine Stellgenehmigung und ggf. eine Halteverbotszone. Um einen Container im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine solche „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erhalten Sie gegen eine geringe Verwaltungsgebühr beim zuständigen Ordnungsamt.

Nützliche Tipps

Um Mischabfälle von dritten Personen zu vermeiden, sollten Sie eine Plane auf den Container legen (und z.B. in den Ecken mit Steinen beschweren) – da sonst Nachberechnungen für falsche Abfälle aufkommen können.

Container nicht überladen!

Ein Container darf maximal bis zur Oberkannte befüllt werden – nicht darüber hinaus. Es können sich sonst Teile der Ladung während der Fahrt lösen und nachfolgende Fahrzeuge beschädigen. Lieber von Anfang an einen größeren Container ordern, dann kommen Sie gar nicht erst in diese Problematik. Überladene Container dürfen daher nicht mitgenommen werden und müssen so weit entladen werden, bis diese transportsicher sind.

Altholz Container mieten

Altholz clever entsorgen – schnell, einfach und zuverlässig

Das Sammeln von Altholz ist wichtig für die Umwelt weil es hilft, Ressourcen zu schonen, Schadstoffe zu vermeiden und nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Das hilft, natürliche Ressourcen zu schonen. Denn Holz ist ein wertvoller Rohstoff. Durch Recycling kann es wiederverwendet werden (z.B. für Spanplatten oder Pellets). Das reduziert die Abholzung von Wäldern und den Energieverbrauch für die Produktion von neuem Holz.

Welche Kategorien Altholz gibt es?

Da beim Recycling keine gefährlichen Stoffe in den Kreislauf geraten sollen, wird Altholz in vier Kategorien eingeteilt.

Kategorie AI
Naturbelassenes, unbehandeltes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz (z. B: Holzbretter, Balken, Obstkisten)

Kategorie AII
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, (z. B. beschichtete Arbeitsplatten, Parket und Laminat, Möbelholz)

Kategorie AIII
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen ohne Holzschutzmittel (z. B.: PVC, Bauholz, Türen aus Holz)

Kategorie AIV
In der Regel handelt es sich bei Altholz AIV um alle im Außenbereich verwendeten Hölzer. Diese müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Privathaushalte dürfen Altholz der Kategorien AI, AII und AIII mit dem Sperrmüll entsorgen.

Good to know:  
Umso höher die Schadstoffbelastung, desto höher ist auch die Einstufung in die Kategorie.

Altholz Container
Altholz oder Paletten Container mieten
Altholz Container