Ihr gemischter Siedlungsabfall Container ist nur einen Klick entfernt!
Gemischte Siedlungsabfälle aus Privat oder Gewerbe
Jetzt Container im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburg Nord-West bestellen – schnell, zuverlässig, flexibel!

Gut zu wissen: Abfallmengen werden meist eher unterschätzt! Ein größerer Container von Anfang an ist oft günstiger als später einen kleineren Container nachzubestellen.
Warum unsere gemischter Siedlungsabfall Container mieten?
Heute bestellen – wir liefern innerhalb von 48 Stunden!
Wunschtermin festlegen oder später bestimmen.
Von 5 m³ bis 37 m³ – für jede Aufräumaktion im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburg Nord-West die richtige Wahl.
Ohne Papierkram, mit wenigen Klicks zum Container für gemischte Siedlungsabfälle.
Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren.
Fachgerechte und nachhaltige Abfallbehandlung.
So einfach ist der Bestellprozess!
Ihre PLZ eintragen.
Abfallart wählen!
Wann & wo soll abgeholt werden?
Bezahlen, fertig!
Was darf in den Container für gemischte Siedlungsabfälle bzw. gemischte Abfälle (Gewerbeabfall)?
Was darf in den Container?
Bücher
Eimer
Folien
Holz aus dem Innenbereich
Holzkisten
Kunststoffrohre
Metalle
Papier, Pappe, Kartonagen
Porzellan
Spiegel
Tapetenreste
Textilien
Töpfe & Pfannen
Was darf NICHT in den Container?
Asbest
Batterien
Dachpappe
Dämmmaterial
Elektroschrott
Eternitplatten
Farb- und Lackabfälle
flüssige Abfälle
Gips
Häufige Fragen
Nach Umbauprojekten und Renovierungen im Eigenheim fällt viel gewerblicher Abfall wie z. B. große Mengen an Kartons oder Kunststoffverpackungen und Folien an, der dann gemischter Siedlungsabfall genannt wird.
Gemischte Siedlungsabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle von Privat oder Gewerbe, die keine sperrigen oder gefährlichen Stoffe enthalten.
Gemischte Siedlungsabfälle sind von der Stofflichkeit her ähnlich dem normalen Hausmüll zu dem Pappe, Plastikfolien, Textilien etc. gehören. Treten sie in größeren Mengen, wie z. B. in einem Gewerbebetrieb auf, können sie nicht im Hausmüll entsorgt werden. Hierfür gibt es den Container für gemischte Siedlungsabfälle, mit dem auch große Umverpackungen, Folien und weitere Gewerbeabfälle entsorgt werden können.
Wichtig zu wissen für Privatpersonen:
Für die Entsorgung von Hausmüll besteht für Privatpersonen bzw. private Haushalte eine Überlassungspflicht nach § 13 KrW-/AbfG. Für diese Abfallart sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder deren Beauftragte zuständig. Weitere genaue Informationen hierzu finden Sie in den kommunalen Abfallsatzungen Ihres Landkreises.
Für den Stellplatz eines 5 – 10 m³ Containers für gemischte Siedlungsabfälle reicht die Fläche eines Parkplatzes (3 m Breite x 5 m Länge) aus. Wichtig ist, dass auch die Einfahrt / Zufahrt mindestens 3 m breit sein muss, damit der LKW den Container abstellen kann.
Der LKW benötigt in der Regel 3 PKW Längen Rangierabstand, um den Container rückwärts absetzen zu können. Da kein LKW im rechten Winkel in eine Einfahrt fahren kann, muss ein ausreichender Wenderadius vorhanden sein.
Oberhalb des Containers sollte 5 m Platz sein, damit der Container problemlos gestellt werden kann.
In nur 4 Schritten können Sie bei uns einen Container für gemischte Siedlungsabfälle bestellen. Sie geben einfach die Postleitzahl für die Lieferadresse ein, wählen die Abfallart gemischte Siedlungsabfälle aus und bestellen die passende Containergröße und geben Ihr gewünschtes Lieferdatum ein. Zum vereinbarten Termin liefern wir Ihnen dann Ihren Wunschcontainer und holen ihn pünktlich wieder ab.
Um Mischabfälle von dritten Personen zu vermeiden, sollten Sie insbesondere bei gemischten Siedlungsabfällen eine Plane auf den Container legen (und z. B. in den Ecken mit Steinen beschweren) – da sonst Nachberechnungen für falsche Abfälle aufkommen können.
Ein Container darf maximal bis zur Oberkannte befüllt werden – nicht darüber hinaus. Es können sich sonst Teile der Ladung während der Fahrt lösen und nachfolgende Fahrzeuge beschädigen. Lieber von Anfang an einen größeren Container ordern, dann kommen Sie gar nicht erst in diese Problematik. Überladene Container dürfen daher nicht mitgenommen werden und müssen so weit entladen werden, bis diese transportsicher sind.
Abfallentsorgung von gemischten Siedlungsabfällen für Privat, Industrie und öffentliche Einrichtungen
Gemischte Abfälle bzw. gemischte Siedlungsabfälle gehören zu den hausmüllähnlichen Wertstoffen. Sie dürfen jedoch nicht einfach so im Hausmüll entsorgt werden. Gemischte Siedlungsabfälle bzw. gemischte Abfälle fallen in der Regel in großen Mengen an. Ein kleiner Pappkarton kann ohne Probleme in der Papiertonne entsorgt werden. Als Gewerbetreibender kommt es aber schon mal vor, dass man sehr viel größere Mengen zu entsorgen hat.
Gewerbeabfälle und gemischte Siedlungsabfälle wie Folien, Holz und Pappe sind Wertstoffe, die dem Recyclingzyklus zugeführt werden können und somit einen bedeutenden Beitrag zur energetischen oder stofflichen Wiederverwertung leisten.

