Ihr Grünschnitt Container ist nur einen Klick entfernt!
Große Mengen an Garten- und Grünabfall?
Jetzt Grünschnittcontainer im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburg Nord-West bestellen – schnell, zuverlässig, flexibel!

Haben sich in Ihrem Garten große Mengen an Grünschnitt, Ästen und anderen Gartenabfällen angesammelt? Der Platz wird knapp und das mühsame Entsorgen in kleinen Mengen kostet Zeit und Nerven? Dann haben wir die perfekte Lösung für Sie!
Warum unsere Grünschnitt Container mieten?
Heute bestellen – wir liefern innerhalb von 48 Stunden!
Wunschtermin festlegen oder später bestimmen.
Von 5 m³ bis 37 m³ – für jedes Gartenprojekt im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburg Nord-West die richtige Wahl.
Ohne Papierkram, mit wenigen Klicks zum Grünschnitt-Container.
Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren.
Fachgerechte und nachhaltige Abfallbehandlung.
So einfach ist der Bestellprozess!
Ihre PLZ eintragen.
Abfallart wählen!
Wann & wo soll abgeholt werden?
Bezahlen, fertig!
Was gehört zur Abfallart Grünabfall?
Als Gartenabfälle oder Grünabfall gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt.
Was darf in den Grünschnitt Container?
Äste bis max. Durchmesser 20 cm
Wurzeln bis max. Durchmesser 20 cm
Grünschnitt
Hecken- und Baumschnitt
Sträucher- und Strauchschnitt
Buschwerk
Laub
Rasenschnitt
Was darf NICHT in den Container?
Abfälle aus der Tierhaltung
Äste und Wurzeln mit mehr als 20 cm Durchmesser
Erdaushub
Grassoden
Mutterboden
Silage
Zäune
Stämme
Häufige Fragen
Für den Stellplatz eines 3 – 10 m³ Grünschnittcontainers reicht die Fläche eines Parkplatzes (3 m Breite x 5 m Länge) aus. Wichtig ist, dass auch die Einfahrt / Zufahrt mindestens 3 m breit sein muss, damit der LKW den Container abstellen.
Der LKW benötigt in der Regel 3 PKW Längen Rangierabstand, um den Container rückwärts absetzen zu können. Da kein LKW im rechten Winkel in eine Einfahrt fahren kann, muss ein ausreichender Wenderadius vorhanden sein.
Oberhalb des Containers sollte 5 m Platz sein, damit der Container problemlos gestellt werden kann.
Wenn Sie auf einer privaten Fläche (z. B. vor Garage, Einfahrt oder Hof) abstellen, so benötigen Sie keine Stellgenehmigung (Sondererlaubnis der Stadt / Kommune). Soll der gemietete Container auf öffentlicher Fläche (d.h. Gehweg, Parkplatz oder gar Straße) abgestellt werden, so benötigen Sie eine Stellgenehmigung und ggf. eine Halteverbotszone. Um einen Container im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine solche „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erhalten Sie gegen eine geringe Verwaltungsgebühr beim zuständigen Ordnungsamt.
Um Mischabfälle von dritten Personen zu vermeiden, sollten Sie eine Plane auf den Container legen (und z. B. in den Ecken mit Steinen beschweren) – da sonst Nachberechnungen für falsche Abfälle aufkommen können.
Ein Container darf maximal bis zur Oberkannte befüllt werden – nicht darüber hinaus. Es können sich sonst Teile der Ladung während der Fahrt lösen und nachfolgende Fahrzeuge beschädigen. Lieber von Anfang an einen größeren Container ordern, dann kommen Sie gar nicht erst in diese Problematik. Überladene Container dürfen daher nicht mitgenommen werden und müssen so weit entladen werden, bis diese transportsicher sind.

Garten- und Grünabfälle clever entsorgen –
einfach, schnell und zuverlässig
Eine Möglichkeit wäre es z. B., die Gartenabfälle zusammen mit pflanzlichen Küchenabfällen selber zu kompostieren. Durch diesen Prozess gelangen Nährstoffe wieder zurück in den Boden. Man kann außerdem neue Lebensräume im eigenen Garten schaffen, Laubhaufen sind das perfekte Zuhause für Igel.
Eine weitere Möglichkeit ist die Selbstanlieferung des Grünschnitts auf einen der Recyclinghöfe im Kreis Pinneberg oder Kreis Steinburg.
Aus Grünschnitt und Buschwerk wird in unserer Grünabfallbehandlungsanlage in Hohenlockstedt in 12 Wochen in offenen Mieten Kompost hergestellt. https://www.gab-umweltservice.de/ueber-gab/anlagen/gruenabfallbehandlungsanlage//
Wichtige Info: Von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten immer über Sammelstellen oder den Recyclinghof entsorgt werden, denn im Kompostierungsprozess werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen abgetötet und können sich somit nicht weiter ausbreiten. Der fertige, gütegesicherte Kompost wird von den Landwirten zum Düngen ihrer Felder eingesetzt. Ein Teil des Komposts landet in abgepackten Säcken als Blumenerde beim Endverbraucher.
Kleine Mengen an Gartenabfällen ohne Erdanhaftung, Wurzelwerk oder Stubben, wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, dünne Äste (bis 10 cm Durchmesser), Grasschnitt, Laub, Blätter, Stängel und Moos etc. dürfen in die Biotonne.
⚠WICHTIG: Gartenabfälle bitte niemals offen verbrennen! Beim Verbrennen werden giftige Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt.
Haben Sie jedoch größere Mengen an Grünschnitt den Sie entsorgen wollen, dann haben wir den richtigen Container für Sie.


