Altholz (A IV) entsorgen
Durch die Verwendung von Holzschutzmitteln, Farbanstrichen, Beschichtungen, Lasierungen, Bindemittel und Härtern kann es zu einem Eintrag von Schadstoffen in das Holz kommen. In Abhängigkeit von Verwendungszweck und Schadstoffbelastung wird das Holz nach Altholz in vier Kategorien (A I – A IV) eingeteilt. Umso höher die Schadstoffbelastung desto höher ist auch die Einstufung in die Kategorie. In der Regel handelt es sich bei Altholz A IV um alle im Außenbereich verwendeten Hölzer. Diese müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Was gehört alles dazu?
Außentüren
Bahnschwellen
Dachstuhl
Fensterholz
Gartenmöbel
Gartenzäune
Holzfachwerk
Imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich

