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1 m³ Big Bag inkl. Abtransport


125,00 135,00  (inkl. MwSt)

Inkl. Transportkosten und Entsorgung


Der Big Bag hat ein Füllvolumen von ca. 0,9 m³ und darf nicht schwerer sein als 600kg. Sie können mit unserem Big Bag vier Abfallarten bequem und einfach entsorgen.


Wird nach Bestelleingang innerhalb von 3-4 Werktagen versendet.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Umweltservice Nord GmbH − USN −
Bundesstraße 301, 25495 Kummerfeld

Wichtige Hinweise

Hinweise zur Anlieferung

Platzierung des BIG BAG für die Abholung

  • Die Straße, an der dieser befüllte BIG BAG abgeholt werden soll, muss befestigt und für LKW (mit Gesamtgewicht bis zu 26 t) befahrbar sein. Lichte Straßenbreite min. 3,25 Meter, Durchfahrtshöhe bei Unterführungen/Tunnel mind. 3,80 Meter.
  • Ein guter Indikator hierfür ist die normale Müllabfuhr. Werden die Mülltonnen nicht direkt bei Ihnen vor der Tür geleert, kann es schwierig werden. Rufen Sie uns ggf. vor Befüllung des BIG BAG an. Telefon 04120 709 117.
  • Platzieren Sie den BIG BAG nicht weiter als 4,0 Meter von der befahrbaren öffentlichen Straßenkante. Private Grundstücke, Höfe, Auffahrten etc. werden vom Kranwagen nicht befahren.
  • Der Kranausleger benötigt seitlich und in der Höhe einen ausreichend freien Arbeitsbereich über dem abgestellten BIG BAG. Hindernisse wie z.B. parkende Autos, hohe Pflanzen/Bäume, Straßenschilder, Laternen etc. dürfen den seitlich ausschwenkenden Kran nicht blockieren.
  • Befüllen Sie dann den BIG BAG mit dem Abfall gemäß der Wertmarke. Anschließend bringen Sie die Wertmarke gut sichtbar an einer der oberen Laschen am BIG BAG an. BIG BAGs ohne Wertmarke werden nicht abgeholt.

Hinweise zur Beladung

Fehlbefüllung:
Die Container dürfen nicht überladen werden. Bitte halten Sie unbedingt die maximale Füllhöhe und das maximale Zuladungsgewicht ein. Die Container dürfen nur bis zur Ladekante und nicht über die Höhe der Seitenwände hinaus befüllt werden. Eine Erhöhung der Seitenwände durch Bretter etc. ist unzulässig. Nur so ist uns eine sichere Beförderung im Straßenverkehr möglich. Wird der Container fehlbefüllt, hat der Auftraggeber die Kosten für eine Nachsortierung und die evtl. daraus entstehenden Entsorgungskosten zu tragen.